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Lexikon - Stand: 14.12.2010

Gesamtkostenverfahren (GKV)

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

GKV ist ein Verfahren zur Ermittlung des Betriebsergebnisses im Rahmen einer kurzfristigen Erfolgsrechnung, bei dem den Gesamtleistungen des Betriebes die Gesamtkosten, gegliedert nach Kostenarten, gegenübergestellt werden. Somit lautet die Grundgleichung:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Betriebserfolg
= Nettoerlöse
 
+ Bestandserhöhungen an Halb- und Fertigerzeugnissen
 
– Bestandsverminderungen an Halb- und Fertigerzeugnissen
 
– Gesamtkosten

Daneben kennt auch die externe Rechnungslegung das GKV (§ 275 HGB).

Problem:

Das GKV lässt keine Aussage darüber zu, in welchem Maße einzelne Produkte oder Produktgruppen zum Betriebserfolg beigetragen haben, da die Gesamtkosten nur nach Kostenarten aufgeteilt werden. Für eine Beurteilung der Gewinnträchtigkeit einzelner Produkte oder Produktgruppen wäre eine kostenträgerbezogene Kostengliederung vonnöten. Das GKV mit seiner kostenartenbezogenen Kostenaufteilung bietet lediglich die Ermittlung des Betriebserfolges, und zwar pauschal. Deshalb ist das GKV nur geeignet für Einprodukt-Unternehmungen oder solche mit einfacher Sortenfertigung. In allen anderen Fällen sollte man zum Umsatzkostenverfahren (UKV) gr...