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Lexikon - Stand: 14.12.2010

Geometrisch-degressive Abschreibung

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

Bei diesem Verfahren der Abschreibung wird der jährliche Abschreibungsbetrag durch Multiplikation des Restwertes des Vorjahres mit einem im Zeitablauf gleichbleibenden Prozentsatz ermittelt (Restwertabschreibung). Das ergibt fallende jährliche Abschreibungsbeträge.

Beispiel:

Anschaffungskosten = 8.000 €; Nutzungsdauer = 4 Jahre; Abschreibungsprozentsatz = 50 %; Restwert = 500 €.

Für den jährlichen Abschreibungsbetrag a gilt: a = Restwert Vorjahr · Abschreibungsprozentsatz.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Jahr
Anfangswert
(€)
Abschreibung a
(€/J)
Endwert
(€)
1
8.000
4.000
4.000
2
4.000
2.000
2.000
3
2.000
1.000
1.000
4
1.000
500
500

Hinweis:

Steuerlich darf der Prozentsatz der g.-d. Abschreibung z. B. höchstens das Dreifache des Prozentsatzes der linearen Abschreibung betragen und 30 % nicht übersteigen (§ 7 Abs. 2 EStG).