Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Lexikon - Stand: 14.12.2010

Gemeinkostenlöhne

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

G. (Hilfslöhne) sind Löhne für solche Tätigkeiten, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Erzeugung der Leistungseinheiten stehen und deshalb den Erzeugnissen nicht verursachungsgerecht zurechenbar sind.

Beispiel:

Vorarbeiterlöhne, Einrichterlöhne, Löhne für Transport- und Reinigungsarbeiten.

Hinweis:

In der Praxis dominiert die Bezeichnung Hilfslöhne. Dieser Begriff stellt nicht auf die Qualifikation der Arbeiter (Facharbeiter/Hilfsarbeiter) ab, sondern allein auf die Art der Verrechnung der jeweiligen Löhne als Gemeinkosten.

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden