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Börsenkursermittlung
Der Börsenkurs oder Börsenpreis ist der amtlich festgestellte Preis einer an der Börse zugelassenen Ware oder eines Wertpapiers. Er wird nach der Verordnung über die Feststellung des Börsenpreises von Wertpapieren vom festgelegt. Börsenkurse werden als Stückkurse für Aktien (in € je Stück) und als Prozentkurse für festverzinsliche Wertpapiere (in € je 100 € Nennwert) notiert.
Der Makler bestimmt jenen Kurs, der die Zahl der Stücke maximiert, die den Eigentümer wechseln. Der Kurs entspricht dann dem Preis auf einem polypolistischen Markt, einem Markt mit vielen Anbietern und Nachfragern. Als Leitlinie für die Kursermittlung wird auch oft die Umsatzmaximierung genannt (Umsatz = Wertgröße, Absatz = Mengengröße). Fast immer folgen dann aber Beispiele, die die Ermittlung der größtmöglichen Zahl von Käufen und Verkäufen (stückbezogen) zum Inhalt haben. Ein Käufer (Verkäufer) nimmt im Allgemeinen eine wertmäßige Begrenzung seines Auftrages vor, setzt also einen Höchstpreis (Mindestpreis), der nicht überschritten (unterschritten) werden darf. Ein Verzicht auf eine Limitierung ist äußerst gefährlich. Falls nämlich der Verkäufer sein We...