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Lexikon - Stand: 14.12.2010

Arithmetisch-degressive Abschreibung

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

Bei diesem Verfahren der Abschreibung vermindert sich die jährliche Abschreibungssumme stets um den gleichen absoluten Betrag. Ist die Abschreibung im letzten Nutzungsjahr gleich groß wie der jährliche Differenzbetrag, liegt die digitale Abschreibung vor.

Hinweis:

Steuerlich ist dieses Abschreibungsverfahren unzulässig.