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Lexikon - Stand: 14.12.2010
Anlagenwagnis
Begriff:
A. ist das aus der Nutzung von Anlagegütern resultierende Wagnis aus Ausfällen, Wertminderungen, vorzeitigem Nutzungsende. Es gehört zu den Einzelwagnissen (kalkulatorische Wagnisse).
Problem:
Das A. ist so zu kalkulieren, dass es sich langfristig mit den tatsächlichen Anlageverlusten ausgleicht.