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Lexikon - Stand: 14.12.2010

Anderskosten

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

A. sind Kosten, denen Aufwand in anderer Höhe gegenübersteht. Sie bilden zusammen mit den Zusatzkosten die kalkulatorischen Kosten (Abgrenzung).

Beispiel:

Die kalkulatorische Verzinsung des Fremdkapitals kann von den tatsächlich gezahlten Fremdkapitalzinsen abweichen (kalkulatorische Zinsen). Die kalkulatorischen Abschreibungen können leistungsabhängig, die bilanziellen Abschreibungen zeitabhängig sein. Die tatsächlichen Wagnisverluste können andere als die kalkulatorischen Wagnisse sein.