Eigenheimzulage: Unentgeltliche Weiternutzung einer Immobilie
durch die bisherige Eigentümerin
Leitsatz
Überlassung einer Wohnung
bedeutet, dass der tatsächlich Nutzende die Nutzungsberechtigung unmittelbar
vom Eigentümer ableitet. Das kann aufgrund eines obligatorischen oder
dinglichen Rechts, oder auf bloßer Duldung beruhen.
An einer Ableitung der
Nutzungsberechtigung unmittelbar vom Eigentümer fehlt es, wenn der bisherige
Eigentümer sich bei der Übertragung des Objekts ein
schuldrechtliches/dingliches Nutzungsrecht vorbehält.
Allein aus dem Umstand, dass der
Erwerber das Objekt unter unveränderten Wohnverhältnissen dem Veräußerer
unentgeltlich zur weiteren Nutzung zu eigenen Wohnzwecken überlässt, kann nicht
auf ein (vereinbartes) faktisches Vorbehaltswohnrecht des Veräußerers
geschlossen werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2011 S. 308 Nr. 4 NAAAD-57856
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