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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 5 K 601/06 EFG 2011 S. 509 Nr. 6

Gesetze: EigZulG § 2 Abs. 1, AO § 39 Abs. 2 Nr. 1

Rückforderung von Eigenheimzulage nach Rückabwicklung des Grundstückskaufvertrages

Leitsatz

Wird der Kaufvertrag über das eigengenutzte Reihenhaus nach der zwei Jahre später eintretenden Fälligkeit des Kaufpreises und dessen Nichtentrichtung mit seinem gesamten Inhalt aufgehoben und ausdrücklich festgestellt, dass der Kaufpreis noch nicht gezahlt worden ist, weil die monatlichen Zahlungen als Nutzungsentgelt und nicht als Anschaffungskosten anzusehen sind, besteht kein Anspruch auf Eigenheimzulage bzw. ist die bereits ausgezahlte Eigenheimzulage zurückzufordern.

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 509 Nr. 6
RAAAD-57833

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