Fremdvergleich beim Erwerb einer Immobilie durch nahe Angehörige (Ehegatten)
Leitsatz
1. Ob im Einzelfall ein Vertrag zwischen nahen Angehörigen dem Fremdvergleich standhält, richtet sich nach der Gesamtheit
der objektiven Gegebenheiten. Dabei kann einzelnen Beweisanzeichen ein unterschiedliches Gewicht beigemessen werden.
2. Enthält ein zwischen Ehegatten geschlossener Grundstückskaufvertrag keine Angaben zur Fälligkeit des Kaufpreises, zu den
Verzugsfolgen oder zur Form der Zahlung und erfolgt die Grundstücksübereignung Monate vor der unverzinsten und ungesicherten
Kaufpreiszahlung, ist die steuerliche Anerkennung des Kaufvertrages zu versagen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2011 S. 525 Nr. 6 HAAAD-57832
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