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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 1 K 667/05

Gesetze: EStG 1997 § 9 Abs. 1 S. 1, EStG 1997 § 2 Abs. 1 Nr. 6, EStG 1997 § 21 Abs. 1 Nr. 1, EStG 2002 § 9 Abs. 1 S. 1, EStG 2002 § 2 Abs. 1 Nr. 6, EStG 2002 § 21 Abs. 1 Nr. 1

Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich dauerhaft leerstehender Räumlichkeiten im Rohbauzustand

Leitsatz

Eine Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich leerstehender und aufgrund des Fehlens von Putz, Bodenbelägen, Heizungen, Elektrik und Sanitäranlagen unbewohnbarer Räumlichkeiten besteht nicht, wenn keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass der Eigentümer die betreffenden Räume überhaupt in absehbarer Zeit in einen nutzbaren Zustand bringen wollte, geschweige denn dafür, dass er sie als Wohnung herrichten und vermieten wollte.

Fundstelle(n):
StBW 2010 S. 1155 Nr. 25
NAAAD-57830

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