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FG München Urteil v. - 14 K 1163/09

Gesetze: AO § 126, AO § 254, AO § 309, AO § 314

Ermessen des FA bei der Auswahl der Vollstreckungsmaßnahmen

Leitsatz

1. Das FA trifft bei der Auswahl der Vollstreckungsmaßnahme eine Ermessensentscheidung, die gerichtlich nur i. R. d. § 102 FGO überprüft werden kann.

2. Die Begründung der Ermessensentscheidung kann noch während des Einspruchsverfahrens nachgeholt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
IAAAD-57823

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