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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 3 K 744/99

Gesetze: UStG 1991 § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG 1991 § 1 Abs. 1 Nr. 3, UStG 1991 § 10 Abs. 1, UStG 1991 § 10 Abs. 4

Leistungen an Gesellschafter

Entgelt unterhalb der Selbstkosten

keine Kürzung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage um Zuschüsse der öffentlichen Hand und nicht mit Vorsteuer behaftete Kosten

Leitsatz

Anders als beim Verwendungseigenverbrauch sind bei der Umsatzbesteuerung von Leistungen, die eine Kapitalgesellschaft gegen ein unter den Selbstkosten liegendes Entgelt an ihre Gesellschafter erbracht hat, die nicht mit Vorsteuer behafteten Kosten nicht aus der Bemessungsgrundlage auszuscheiden. Auch Zuschüsse der öffentlichen Hand können die Bemessungsgrundlage nicht schmälern.

Fundstelle(n):
DStRE 2011 S. 366 Nr. 6
YAAAD-57822

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