Umsatzsteuerliche Leistungen gegenüber Mietern einer
Seniorenwohngemeinschaft
Leitsatz
Auch bei mehreren
zusammenhängenden Leistungen ist grds. jeder Umsatz als eigene
selbstständige Leistung zu betrachten.
Da eine wirtschaftlich
einheitliche Leistung nicht gänzlich aufgespalten werden darf, ist das
Wesen des faktischen Umsatzes zu ermitteln, um festzustellen, ob der Stpfl.
mehrere selbstständige Leistungen oder eine einheitliche Leistung
erbringt. Abzustellen ist dabei auf die Sicht des Durchschnittsverbrauchers.
Eine einheitliche Leistung liegt
insbesondere auch dann vor, wenn ein oder mehrere Teile die Hauptleistung, ein
oder mehrere andere Teile dagegen Nebenleistungen sind, die das steuerliche
Schicksal der Hauptleistung teilen
Zum Begriff der Nebenleistung zu
einer Hauptleistung.
Die Vermietung von Räumen
an Senioren, die Erbringung von ambulanten Pflegeleistungen, die von den Kassen
erstattet werden sowie die Erbringung von Betreuungs- und
Verpflegungsleistungen können eigene selbstständige Leistungen sein,
die jeweils als gesonderte Hauptleistungen der umsatzsteuerrechtlichen
Beurteilung unterliegen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2011 S. 591 Nr. 6 EAAAD-57820
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