Zurechnung von Umsatzsteuerverbindlichkeiten aus einer neu aufgenommenen Tätigkeit des Insolvenzschuldners zu den Masseverbindlichkeiten
trotz Unkenntnis des Insolvenzverwalters von der Nutzung eines zur Masse gehörenden Wirtschaftsguts
Leitsatz
Masseverbindlichkeiten sind u. a. solche, die durch die Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse begründet
werden.
Masseverbindlichkeiten müssen nicht zwingend allein durch Handlung eines Insolvenzverwalters begründet werden. USt-Verbindlichkeiten
können als Masseverbindlichkeiten auch durch erneutes Tätigwerden des Insolvenzschuldners entstehen und zwar unabhängig davon,
ob eine Verwendung der Insolvenzmasse mit oder ohne Kenntnis und Zustimmung des Insolvenzverwalters erfolgt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2011 S. 357 Nr. 4 XAAAD-57818
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