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Lexikon - Stand: 08.12.2010

Zusatzleistungen

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

Z. gehören zusammen mit den Andersleistungen zu den kalkulatorischen Leistungen und sind dadurch gekennzeichnet, dass ihnen kein Ertrag gegenübersteht; auch führen sie nicht zu Einnahmen (Abgrenzung).

Beispiel:

Selbsterstellte Patente und Leistungen, die unentgeltlich abgegeben werden.