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Zusatzkosten
Z. gehören zusammen mit den Anderskosten zu den kalkulatorischen Kosten und sind dadurch gekennzeichnet, dass ihnen keinerlei Aufwendungen gegenüberstehen; auch führen sie nicht zu Ausgaben (Abgrenzung).
Kalkulatorischer Unternehmerlohn, kalkulatorische Zinsen für das Eigenkapital, kalkulatorische Miete für Eigenräume.
Z. dienen der Vergleichbarmachung der Kostenrechnungen unterschiedlicher Unternehmungen und haben den Charakter von Opportunitätskosten.