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Lexikon - Stand: 08.12.2010

Zins

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

Z. ist der Preis für die Überlassung von Geldmitteln für eine bestimmte Zeit. Er ist Ausdruck der Zeitpräferenz, wonach ein heutiger Geldbetrag höher geschätzt wird als ein gleich hoher Betrag, der erst später zur Verfügung steht (Kapitalkosten).

Hinweis:

(1) In der Kostenrechnung werden Z. für die Inanspruchnahme des gesamten betriebsnotwendigen Kapitals veranschlagt. Dabei spielt es keine Rolle, aus welcher Quelle das Kapital stammt: Eigenkapital und Fremdkapital sind gleichermaßen zu verzinsen (kalkulatorische Zinsen).

(2) In den Bereichen Investition und Finanzierung ist die Erfassung der Zeitpräferenz ein Problem von erstrangiger Bedeutung. Sie erfolgt durch Auf- oder Abzinsung der zu unterschiedlichen Zeitpunkten anfallenden Ein- und Auszahlungen einer Zahlungsreihe mit Hilfe der finanzmathematischen Faktoren.