Ministerium für Finanzen Sachsen Anhalt - 42 - S 2290 41

) zum Wegfall des halben Steuersatzes für Entlassungsabfindungen durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002

Das zum rückwirkenden Wegfall des halben Steuersatzes für Entlassungsabfindungen durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 entschieden. Die Neuregelung der Besteuerung von Entschädigungen nach § 34 Abs. 1 EStG i. V. m. § 52 Abs. 47 EStG i. d. F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 vom (BGBl 1999 I S. 402) war erstmals für den Veranlagungszeitraum 1999 anzuwenden. An die Stelle der Besteuerung mit dem halben durchschnittlichen Steuersatz trat die sogenannte Fünftelregelung.

Nach Auffassung des BVerfG führt die Neuregelung in zwei Fallgestaltungen zu einer unzulässigen unechten Rückwirkung:

  1. Die Entschädigung wurde im Jahr 1998, aber noch vor der Einbringung des Gesetzentwurfs in den Bundestag am , verbindlich vereinbart und die Auszahlung erfolgte im Jahr 1999.

  2. Die Entschädigung wurde – unabhängig vom Zeitpunkt der Vereinbarung – noch vor der Verkündung der Neuregelung am ausgezahlt.

In Übereinstimmung mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der anderen Länder bitte ich in noch offenen gleichgelagerten Fällen im Sinne der Entscheidung des BVerfG zu verfahren, d. h. nicht die Fünftelregelung, sondern den halben durchschnittlichen Steuersatz anzuwenden.

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IAAAD-57541