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Selbstfinanzierung
S. im engeren Sinne ist jede Finanzierung aus Gewinngegenwerten, bei der Gewinne nicht ausgeschüttet, sondern einbehalten werden (= Gewinnthesaurierung). S. im weiteren Sinne umfasst die gesamte Innenfinanzierung.
Überwiegend bezeichnet S. die Finanzierung aus Gewinngegenwerten, also S. im engeren Sinne. Hier unterscheidet man offene (die Gewinneinbehaltung ist bilanziell erkennbar) und stille S. (die Gewinneinbehaltung ist bilanziell nicht erkennbar).