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Starre Plankostenrechnung (PKR)
Starre PKR heißt eine frühe Entwicklungsform der Plankostenrechnung (PKR), die erstens eine Vollkostenrechnung darstellt und zweitens die Kosten nur für eine einzige Beschäftigung, die Planbeschäftigung, vorgibt.
(1) Eine wirksame Kostenkontrolle ist nur dann möglich, wenn die Istbeschäftigung mit der Planbeschäftigung übereinstimmt. Bei allen anderen Beschäftigungsgraden lässt sich eine Verbrauchsabweichung nicht isolieren, weil in der Gesamtabweichung der Anteil der Fixkosten, der bei sinkender Beschäftigung nicht abgebaut werden kann, enthalten ist. Es müssten die Sollkosten bekannt sein, die berücksichtigen, dass bei sinkender Beschäftigung nur die variablen Kosten sinken (Abweichungsanalyse).
(2) In der Kostenträgerrechnung ist die kurzfristige Preisuntergrenze nicht bestimmbar, weil die variablen Kosten nicht ermittelt werden können. Für dispositive Aufgaben ist die starre PKR daher nicht geeignet, weil sie die Deckungsbeiträge der einzelnen Kostenträger nicht kennt.
(3) Die starre PKR sollte in der Praxis nicht angewendet werden
bei Kostenstel...