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Starre Planung
Bei einer starren P. wird unabhängig von der tatsächlichen Umweltentwicklung ein einziger Plan aufgestellt und bis zum Ende der Planperiode beibehalten. Auch bei geänderten Umweltbedingungen, z.B. bei einem plötzlichen Nachfrageeinbruch, und damit nicht mehr gültigen Planungsprämissen wird der Plan anders als bei der flexiblen Planung nicht angepasst.