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Lexikon - Stand: 07.12.2010

Skonto

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

S. (sconto, ital. = Abzug) heißt der Abzug vom Rechnungsbetrag, den der Lieferant eines Gutes gewährt, sofern der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist, der Skontofrist, die Lieferantenrechnung bezahlt.

Beispiel:

„Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen gewähren wir 2 % Skonto, bis 30 Tage netto Kasse”.

Hinweis:

Wenn der Kunde die Rechnung erst nach Ablauf der Skontofrist von 10 Tagen überweist, entsteht ein Lieferantenkredit. Dieser ist häufig extrem teuer. Im obigen Beispiel errechnet sich ein effektiver Jahreszinssatz von 45 %.