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Lexikon - Stand: 07.12.2010

Kostenverteilungsprinzipien

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

K. (Kostenrechnungs-, Kostenzuordnungs-, Kostenzurechnungsprinzipien) sind Grundsätze, die die Verteilung der Gemeinkosten im Rahmen der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung regeln.

Arten:

Die wesentlichen Prinzipien zur Gemeinkostenverteilung sind: Durchschnittsprinzip, Tragfähigkeitsprinzip, Verursachungsprinzip.

Hinweis:

Im praktischen Fall sollte man nach Möglichkeit das Verursachungsprinzip anwenden.