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Lexikon - Stand: 07.12.2010

Kostenträgerverfahren

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

Beim K. werden innerbetriebliche Leistungen wie Absatzleistungen behandelt und als selbstständige Kostenträger abgerechnet. Mit Hilfe einer differenzierten Zuschlagskalkulation rechnet man den innerbetrieblichen Leistungen nach den direkten Kosten die Gemeinkosten zu. Die Kosten der innerbetrieblichen Leistungen, die in der gleichen Periode verbraucht werden, belastet man sofort den leistungsverbrauchenden Stellen.

Beispiel:

Das K. kommt in erster Linie bei größeren Innenaufträgen (Großreparaturen, Eigenbau von großen Maschinen, Herstellung wertvoller Werkzeuge) zum Zuge.

Hinweis:

Bei zu aktivierenden innerbetrieblichen Leistungen (Maschinen, Werkzeuge) verbucht man die Kosten zunächst auf besondere Kostenträgerkonten und überträgt sie danach auf Bestandskonten.