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Lexikon - Stand: 07.12.2010

Kostenträgerrechnung

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

Die K. ist ein Teilgebiet der Kostenrechnung. Als dritte Stufe folgt sie auf die Kostenstellenrechnung und ermittelt die Kosten der betrieblichen Leistungen. Sie beantwortet also die Frage: Wofür sind wieviel Kosten angefallen?

Arten:

Die K. wird sowohl für die Gesamtstückzahl einer Leistungsart in der Periode (Kostenträgerzeitrechnung) als auch für das einzelne Stück, die einzelne Leistungseinheit (Kostenträgerstückrechnung) durchgeführt. In der Praxis bezeichnet man die Kostenträgerstückrechnung meist als Kalkulation.

Aufgabe:

Aus der Hauptaufgabe der K., der Zurechnung der Kosten auf die Kostenträger, entweder unmittelbar bei Kostenträgereinzelkosten oder über die Kostenstellen bei Kostenträgergemeinkosten, ergeben sich folgende Einzelaufgaben: