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Kostenstellenrechnung
Die K. ist ein Teilgebiet der Kostenrechnung. Als zweite Stufe der Kostenrechnung steht sie zwischen der Kostenarten- und Kostenträgerrechnung. Ihre Aufgabe besteht darin, die nach Arten gegliederten Kosten auf die Stellen im Betrieb zu verteilen, bei denen sie angefallen sind (Kostenstellen). Sie beantwortet die Frage: Wo sind Kosten in welcher Höhe angefallen?
Im Einzelnen misst man der K. drei Aufgaben zu:
Kontrolle der Wirtschaftlichkeit der Kostenstellen,
Erhöhung der Genauigkeit der Kalkulation,
Lieferung relevanter Kosten aus den Betriebsbereichen.
Um diese Aufgaben zu erfüllen, muss sich die K. damit befassen,
den Betrieb in Kostenstellen (und diese eventuell in Kostenplätze) aufzuteilen und einen Kostenstellenplan zu erarbeiten,
die Gemeinkostenverteilung im Betriebsabrechnungsbogen (BAB) vorzunehmen,
dabei gleichzeitig die innerbetriebliche Leistungsverrechnung durchzuführen und
zur Weiterverrechnung der Gemeinkosten auf die Kostenträger Kalkulationssätze zu ermitteln.
(1) Nicht immer sind die Kostenträgergemeinkosten den Kostenstellen eindeutig zuzuordnen.
(2) Schwierig ist es mitunter, in einer Kostenstelle die richtige