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Lexikon - Stand: 07.12.2010

Kostenstelleneinzelkosten

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

K. sind Kosten, die sich einer Kostenstelle direkt zurechnen lassen. Sie können bezüglich der Kostenträger sowohl Einzel- als auch Gemeinkostencharakter haben.

Beispiel:

Das Gehalt des Kostenstellenleiters und die Kosten einer in dieser Stelle stehenden Maschine lassen sich der Stelle exakt zurechnen. Dient die Stelle der Bearbeitung eines einzigen Erzeugnisses, ist auch für dieses eine direkte Zurechenbarkeit gegeben; dient sie der Bearbeitung mehrerer Erzeugnisse, so lassen sich die K. nicht oder nur ungenau direkt auf die Erzeugnisse verrechnen.