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Lexikon - Stand: 07.12.2010

Kosten

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

Unter K. versteht man den bewerteten Verzehr von Gütern (= Sachgüter und Dienstleistungen) im Produktionsprozess für Herstellung und Absatz der betrieblichen Leistungen und die Aufrechterhaltung der hierfür notwendigen Kapazitäten. Das ist der auf Schmalenbach (1873 – 1955) zurückgehende wertmäßige Kostenbegriff, der heute in der praktischen Kostenrechnung vorherrscht. Andere Kostenbegriffe, etwa der zahlungsorientierte (pagatorische), sind dagegen praktisch bedeutungslos.

K. sind durch folgende Merkmale gekennzeichnet:

  • Es muss ein Verzehr von Sachgütern und/oder Dienstleistungen vorliegen.

  • Der Verzehr von Sachgütern und/oder Dienstleistungen ist zu bewerten.

  • Der Verzehr muss im Betrieb, im Produktionsprozess stattfinden.

  • Der Verzehr muss leistungsbezogen sein.

Problem:

(1) Die K. sind von den anderen einsatzbezogenen Grundbegriffen des Rechnungswesens (Auszahlung, Ausgabe, Aufwand) klar zu trennen, eine sorgfältige Abgrenzung ist erforderlich.

(2) Die Festlegung der Grundkosten ist vergleichsweise einfach: Hier übernimmt man wegen Grundkosten = Zweckaufwand die entsprechenden Aufwandspositionen aus der Finanzb...