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Lexikon - Stand: 07.12.2010

Kontokorrent

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini

Kontokorrentkonto (conto corrente, ital. = laufende Rechnung) oder Girokonto ist die Bezeichnung für ein gemäß §§ 355 ff. HGB in laufender Rechnung geführtes Konto, auf dem sich alle Geschäfte zweier Geschäftspartner niederschlagen, wobei die gegenseitigen Forderungen in regelmäßigen Abständen gegeneinander aufgerechnet (saldiert) werden. Von rechtlicher Bedeutung ist dann nur noch der jeweilige Saldo.