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Lexikon - Stand: 07.12.2010

Kapitalflussrechnung

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

Die K. (Cashflow Statement) basiert auf dem System der Bewegungsbilanz, d. h. hier werden ebenfalls die Differenzen zweier aufeinander folgender Jahresabschlüsse betrachtet, die dann nach Mittelherkunft und -verwendung unterschieden werden. Dabei interessiert aber speziell die Veränderung liquiditätswirksamer Mittel (Geld, Güter und Leistungen), die als Fonds (z. B. Rein-Umlaufvermögen, liquide Mittel usw.) bezeichnet werden. Sie sollen Informationen über Art, Zusammensetzung und Veränderungen von Zahlungsmitteln bzw. Zahlungsmitteläquivalenten in einem Unternehmen für eine abgelaufene Periode zur Verfügung stellen. Dabei unterscheidet man Zahlungsmittel bzw. Zahlungsmitteläquivalente aus laufender Geschäftstätigkeit, aus Investitionstätigkeit und aus Finanzierungstätigkeit.

Hinweis:

Das HGB fordert die Erstellung und Veröffentlichung von K. nur von Konzernunternehmen (§ 297 Abs. 1 HGB). Für die Ausgestaltung der Kapitalflussrechnung sind die Regelungen des DRS 2 anzuwenden.

Die Kapitalflussrechnung nach DRS 2 stellt sich bei Anwendung der mehrheitlich gewählten indirekten Methode wie folgt dar:


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1.
Jahresüberschuss vor außerordentlichen Posten
2.
+/...