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Lexikon - Stand: 07.12.2010
Kalkulationsfaktor
Begriff:
Der K. ergibt sich aus dem Kalkulationsaufschlag und gestattet die Ermittlung des Listenverkaufspreises durch Multiplikation von K. und Bezugspreis.
Beispiel:
Zum Kalkulationsaufschlag von 33 % gehört der K. (1 + 0,33) = 1,33.