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Kapitalerhöhung
K. ist die Gesamtheit der Finanzierungsmaßnahmen, die die Erhöhung des Eigenkapitals einer Unternehmung zum Inhalt haben. Man spricht auch von Kapitalaufstockung (genauer: Eigenkapitalaufstockung). K. liegt vor, wenn
(1) neues Eigenkapital von außen zugeführt wird, z. B. durch neue Einlagen der Unternehmer, Ausgabe junger Aktien (Bezugsrecht), Erhöhung des Stammkapitals einer GmbH und/oder
(2) bisher erwirtschaftete Gewinne nicht ausgeschüttet werden, sondern im Unternehmen verbleiben (Selbstfinanzierung).
Der Begriffsumfang der K. wird uneinheitlich gesehen. Zwar versteht man in der Regel unter K. die Erhöhung des Eigenkapitals einer Unternehmung, jedoch gibt es daneben sowohl eine weitere Fassung (K. = Einbringung eigener und fremder Mittel) als auch eine engere Definition (K. = Erhöhung des Nominalkapitals einer Aktiengesellschaft oder des Stammkapitals einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung).
K.-D. Däumler/J. Grabe, Betriebliche Finanzwirtschaft. – H. Schierenbeck, Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre.