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Lexikon - Stand: 07.12.2010

Kapitalerhöhung

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

K. ist die Gesamtheit der Finanzierungsmaßnahmen, die die Erhöhung des Eigenkapitals einer Unternehmung zum Inhalt haben. Man spricht auch von Kapitalaufstockung (genauer: Eigenkapitalaufstockung). K. liegt vor, wenn

(1) neues Eigenkapital von außen zugeführt wird, z. B. durch neue Einlagen der Unternehmer, Ausgabe junger Aktien (Bezugsrecht), Erhöhung des Stammkapitals einer GmbH und/oder

(2) bisher erwirtschaftete Gewinne nicht ausgeschüttet werden, sondern im Unternehmen verbleiben (Selbstfinanzierung).

Problem:

Der Begriffsumfang der K. wird uneinheitlich gesehen. Zwar versteht man in der Regel unter K. die Erhöhung des Eigenkapitals einer Unternehmung, jedoch gibt es daneben sowohl eine weitere Fassung (K. = Einbringung eigener und fremder Mittel) als auch eine engere Definition (K. = Erhöhung des Nominalkapitals einer Aktiengesellschaft oder des Stammkapitals einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung).