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Lexikon - Stand: 07.12.2010

Kalkulatorische Zinsen

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

Die k. Z. gehören zu den kalkulatorischen Kosten. Man berechnet sie für die Bereitstellung des betriebsnotwendigen Kapitals. In der Finanzbuchhaltung werden nur die tatsächlich gezahlten Zinsen als Aufwand verrechnet. In der Betriebsbuchhaltung muss das gesamte betriebsnotwendige Kapital kalkulatorisch verzinst werden, um etwaige Unterschiede in den Finanzierungsverhältnissen verschiedener Betriebe auszugleichen.

Problem:

(1) Der kalkulatorische Zinssatz ist subjektiv festzulegen. Der Kapitaleigner hat dabei zu bedenken, was er für seine Geldmittel an anderer Stelle langfristig und nachhaltig erzielen könnte.

(2) Das betriebsnotwendige Vermögen ist von dem nicht betriebsnotwendigen zu trennen, eine Abgrenzung, die nicht immer ganz eindeutig ist.

(3) Die betriebsnotwendigen Vermögensteile sind einzeln zu bewerten. Für das betriebsnotwendige Umlaufvermögen sind die in der Abrechnungsperiode durchschnittlich gebundenen Mengen zu bestimmen. Mögliches Verfahren:

Durchschnittsbestand = 

Anfangsbestand + Endbestand
2

(4) Das nicht abnutzbare betriebsnotwendige Anlagevermögen wird mit Anschaffungskosten bewertet, das abnut...