Erstattung von Steuern wegen nichtiger Steuergesetze aufgrund fehlender Existenz der Bundesrepublik Deutschland
Leitsatz
Es bestehen keine Zweifel, dass das Grundgesetz auch nach dem Beitritt der ehemaligen DDR zur Bundesrepublik Deutschland
noch fortbesteht und als solches Grundlage für die Verabschiedung von Steuergesetzen sein kann.
Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, sondern als Staat mit dem im Jahre 1871
gegründeten deutschen Reich identisch bzw. (im Hinblick auf die räumliche Ausdehnung) teilidentisch. An dieser Subjektidentitäten
der Bundesrepublik Deutschland mit dem Deutschen Reich hat sich durch das Inkrafttreten des Grundgesetzes nichts geändert.
Selbst im Falle der Annahme einer „Legitimationslücke” seitens des Verfassungsgebers bzw. das Fehlen eines plebiszitäre in
Legitimationsaktes hat dies nicht zur Folge, dass bis zum Ergehen eines solchen Legitimationsaktes die tatsächlicher Staatspraxis
des Erlasses von Gesetzen auf der Grundlage des Grundgesetzes außer acht zu lassen und auf deren Grundlage erlassener Vollzugsakte
als rechtswidrig zu verwerfen sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DAAAD-57132
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