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FG Köln Beschluss v. - 13 K 10/08 EFG 2010 S. 1909 Nr. 22

Gesetze: ZPO § 240, InsO § 178, FGO § 155

Finanzgerichtsordnung:

Registerlöschung nach insolvenzbedinger Verfahrensunterbrechnung

Leitsatz

1) Eine durch Eröffnung eines Insolvenzverfahrens eingetretene Unterbrechung des Klageverfahrens endet nicht durch widerspruchslose Eintragung der streitigen Steuerforderung zur Tabelle.

2) Ein solchermaßen weiterhin unterbrochenes Klageverfahren kann ohne Einstellungsbeschluss in den Registern des Gerichts gelöscht werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 1909 Nr. 22
KAAAD-57108

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