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StuB 23/2010 S. 928

Ausgleichsanspruch des insolventen Handelsvertreters

Der Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters bzw. Vertragshändlers gem. § 89b HGB ist nicht deswegen ausgeschlossen, weil er nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Unternehmer seinen Geschäftsbetrieb eingestellt hat. Das gilt auch dann, wenn die Betriebseinstellung auf seine Insolvenz zurückzuführen ist. Hierfür spreche, so das Gericht, dass die Fortsetzung des Handelsvertretervertrags und die gleichbleibende Tätigkeit des Handelsvertreters zu unterstellen seien. Mit dem Ausgleichsanspruch sollen außerdem Vorteile abgegolten werden, die dem Unternehmer durch die bisher geleistete Tätigkeit des Handelsvertreters zugekommen sind. Im Streitfall stand zudem fest, dass der beklagte Autohersteller aus dem von der Klägerin geworbenen Kundenstamm auch nach Beendigung ...