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Die neuen Sozialversicherungsrechengrößen 2011
Anpassung an die Einkommensentwicklung
Die jährliche Anpassung der Sozialversicherungsrechengrößen erfolgt auf Grundlage der allgemeinen Einkommensentwicklung in Deutschland. In den alten Bundesländern sank die Einkommensentwicklung um 0,39 %, während sie in den neuen Bundesländern um 0,84 % anstieg.
Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung wird von 14,9 % auf 15,5 % steigen. Um steigende Arbeitskosten zu vermeiden, wird der Arbeitgeberanteil dauerhaft auf 7,3 % eingefroren.
Die monatlichen Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung steigen im Jahr 2011 leicht an.
Das Bundeskabinett hat am die „Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2011 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2011)” beschlossen . Wie zu jedem Jahreswechsel werden durch die Verordnung die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung der aktuellen Einkommensentwicklung angepasst. Die vom Kabinett verabschiedete Verordnung sieht erstmals ein Absinken der für das Jahr 2011 maßgeblichen Versicherungspflichtgrenze und der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für die alten Bundesländer vor. Der Bundesrat hat dem Verord...