Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Neue Verrechnungspreisvorschriften in Italien
[i]Erlass zur Implementierung und Konkretisierung der Dokumentationsvorschriften Die italienische Finanzverwaltung hat am einen Erlass zur Implementierung und Konkretisierung kürzlich in Kraft getretener gesetzlicher Dokumentationsvorschriften für Verrechnungspreise veröffentlicht. Die neuen Vorschriften beinhalten zwar streng genommen keine explizite Verpflichtung zur Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation. Sie schützen den Steuerpflichtigen jedoch vor Strafzuschlägen, wenn er rechtzeitig eine vollständige Verrechnungspreisdokumentation erstellt sowie die Finanzverwaltung fristgemäß über deren Existenz unterrichtet.
I. Einleitung
In Italien bestanden bisher keine konkreten Verrechnungspreisdokumentationsvorschriften. Um eine Beweislastumkehr hinsichtlich der Angemessenheit der Verrechnungspreise zulasten des Steuerpflichtigen zu verhindern, war jedoch eine Dokumentationserstellung bereits unter der alten Rechtslage empfehlenswert.
[i]Mayr, IWB 2010 S. 670, 675 f. NWB OAAAD-52173Die neuen Dokumentationsvorschriften werden in Art. 26 des Gesetzes Nr. 78 vom geregelt, das am in Kraft getreten ist. Das Gesetz beinhaltet eine Frist von 60 Tagen, innerhalb derer die Finanzverwaltung Inhalt und Ausmaß der neuen Dokumentatio...