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Lexikon - Stand: 02.12.2010

Provision

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

P. ist die für die Besorgung oder Vermittlung eines Handelsgeschäfts übliche Vergütung in Form einer prozentualen Beteiligung an einer Wertgröße, meist am Umsatz (Umsatzprovision), aber auch am Deckungsbeitrag (Deckungsbeitragsprovision). P. erhalten unter anderem: freiberufliche Handelsvertreter, angestellte Verkäufer, Vermittler.

Hinweis:

Verkaufsprovisionen können meist einem Produkt oder einer Produktgruppe verursachungsgerecht zugerechnet werden und sind dann Sondereinzelkosten des Vertriebs. P., die im Einkaufsbereich fällig werden, sind Teile der Beschaffungskosten.