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Lexikon - Stand: 02.12.2010

Primäre Kosten

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

P. K. sind die Kosten der von außen bezogenen Wirtschaftsgüter. Sie werden in der Kostenartenrechnung erfasst. Man bezeichnet die p. K. gelegentlich auch als ursprüngliche oder originäre Kosten.

Beispiel:

Kosten der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Personalkosten, Fremdreparaturen, Büromaterial.