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Lexikon - Stand: 02.12.2010

Plankostenverrechnungssatz (PKV)

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

Der PKV gibt die geplanten Kosten kp je Bezugsgrößeneinheit wieder. Er kann als Vollkostensatz oder Teilkostensatz ermittelt werden.

Beispiel:

Vollkostensatz = 

geplante Gesamtkosten
Planbeschäftigung
 = 
12.000 €/Monat
300 h/Monat
 = 40 (€/h)

Teilkostensatz = 

geplante variable Kosten
Planbeschäftigung
 = 
9.000 €/Monat
300 h/Monat
 = 30 (€/h)