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Plandeckungsbeitrag
ist ein vorgegebener Sollwert für den Deckungsbeitrag, der je verkaufter Leistungseinheit, je Auftrag oder je Engpasskapazitätseinheit unter normalen Bedingungen erreicht werden soll und kann. Er darf nur in ganz bestimmten Fällen aus absatzpolitischen Gründen unterschritten werden (Mindestdeckungsbeitrag).