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Lexikon - Stand: 02.12.2010

Personalkosten

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

P. sind alle Kosten, die durch den Einsatz von Arbeitnehmern (= Arbeiter und Angestellte) entstehen. Der kalkulatorische Unternehmerlohn gehört nicht dazu. Die P., bestehend aus Löhnen und Gehältern, lassen sich wie folgt aufteilen:

Übers.: Aufteilung der Personalkosten

Problem:

(1) Für die Weiterverrechnung der P. in der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung muss in der Kostenartenrechnung eine Aufteilung in Einzelkosten und Gemeinkosten vorgenommen werden.

(2) Löhne können sowohl Einzel- als auch Gemeinkosten darstellen. Die Einzelkostenlöhne sind variabel. Eine Aufteilung der Gemeinkosten in variable und fixe Bestandteile lässt sich erst in der Kostenstellenrechnung vornehmen.

(3) In Ausnahmefällen kann ein Teil der Gehälter Einzelkostencharakter haben.

(4) Die Erfassung der P. erfolgt in der Lohnbuchhaltung mit Hilfe verschiedener Belege wie Gehaltslisten, Zeitlohnscheinen, Akkordscheinen, Zusatzlohnscheinen, Prämienunterlagen, Stempelkarten.

(5) Die in der Lohnbuchhaltung erfassten Kosten können ohne Schwierigkeiten in die Kostenrechnung übernommen werden. Problematisch ist jedoch d...