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Lohnsteuer | Besteuerung von Jahreswagen
[i]FG Baden-Württemberg, Urteil v. 9. 6. 2010 - 5 K 1084/08 NWB AAAAD-55069 Das FG Baden-Württemberg weist im Rahmen seiner Pressemitteilung Nr. 6/2010 darauf hin, dass gegen sein Urteil zur Berechnung des geldwerten Vorteils bei Jahreswagen Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt wurde (Az. beim BFH: VI B 134/10). – Verkauft ein Automobilhersteller seinem Mitarbeiter einen Neuwagen und gewährt ihm dabei einen Rabatt (sog. Jahreswagenrabatt), ist bei der Berechnung des steuerpflichtigen Vorteils des Mitarbeiters (sog. geldwerter Vorteil) nicht vom Listenpreis des Fahrzeugs auszugehen. Vielmehr muss der Listenpreis um solche Rabatte gekürzt werden, die im normalen Geschäftsverkehr tatsächlich erzielt werden können. Individuell ausgehandelte Rabatte sind dabei jedoch nicht zu berücksichtigen. [i]Schneider, NWB 37/20...