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Lexikon - Stand: 01.12.2010

Rückwärtskalkulation

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

R. ist eine Art der Handelskalkulation (Kalkulation), bei der lediglich eine Größe, nämlich der Listeneinkaufspreis, beeinflussbar erscheint. Alle anderen Größen gelten als fest und können nicht beeinflusst werden. Man ermittelt dann, ausgehend vom Verkaufspreis (also rückwärts), jenen Listeneinkaufspreis, den man eben noch akzeptieren kann.

Beispiel:

Die R. ergibt eine Preisobergrenze, bei der sich der Einsatz eines Wirtschaftsgutes im Betrieb gerade noch lohnt. Die Preisobergrenze kann wie folgt ermittelt werden:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
 
Verkaufspreis
geplanter Gewinn
Verwaltungskosten
Vertriebskosten
Fertigungslöhne
Fertigungsgemeinkosten
=
maximale Materialkosten
Materialgemeinkosten
=
Materialpreisobergrenze