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Lexikon - Stand: 01.12.2010

Restwert

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini

ist in der Kostenrechnung die Differenz zwischen Anschaffungswert und bisher vorgenommenen Abschreibungen. In der Investitionsrechnung bezeichnet man den Verkaufserlös einer Anlage (gegebenenfalls abzüglich Demontageauszahlungen) als R.