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Kostenrechnungs- und Controllinglexikon vom

Effektivzinssatz

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

E. oder interner Zinsfuß ist der tatsächliche unter Berücksichtigung aller Zahlungen und deren zeitlicher Verteilung ermittelte Zinssatz. Er weicht meist vom Nominalzinssatz ab. Zur Ermittlung des E. dient die interne Zinsfuß-Methode, ein Verfahren der Investitionsrechnung, das häufig die lineare Interpolation nutzt.

Hinweis:

Die Preisangaben-Verordnung (PangV) von 1985, zuletzt geändert 1992, verpflichtet unter anderem das Kreditgewerbe, die Preise für seine Leistungen gegenüber dem Letztverbraucher anzugeben und einen anfänglichen effektiven Jahreszinssatz zu errechnen, der neben dem Nominalzins unter anderem Aufgeld und Abgeld berücksichtigt.