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Ertragsgesetz
Das E. (ausführlicher: Gesetz des abnehmenden Ertragszuwachses) stammt aus der Produktionstheorie, bezieht sich auf substituierbare Produktionsfaktoren (Substitutionsgüter) und lautet: Erhöht man die Einsatzmenge eines Faktors bei Konstanthaltung der übrigen Faktoren, so kann der Ertragszuwachs zunächst steigen, nach Überschreiten einer bestimmten Grenze muss der Ertragszuwachs abnehmen, nach Überschreiten einer zweiten Grenze muss er negativ werden.
Das E. gilt vor allem im landwirtschaftlichen Bereich. Die Übertragung auf die Industrie ist schwierig, unter anderem deshalb, weil hier limitationale Produktionsprozesse überwiegen.
Wenn die Gesamtertragskurve den in der Abbildung gezeigten Verlauf hat, dann sind die Ertragszuwächse im Bereich I steigend, im Bereich II fallend und im Bereich III negativ.
Abb.: Abnehmender Ertragszuwachs bei Mehreinsatz eines Faktors
G. Wöhe, Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre.