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Lexikon - Stand: 01.12.2010

Erfolg

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

(1) In der Kostenrechnung gilt: Betriebserfolg = Leistung – Kosten.

(2) In der Gewinn- und Verlustrechnung gilt: Unternehmungserfolg =  Ertrag – Aufwand.

(3) In der steuerlichen Erfolgsrechnung gilt: steuerlicher Erfolg = Betriebseinnahmen – Betriebsausgaben. Oder: steuerlicher Erfolg = Betriebsvermögen lfd. Jahr – Betriebsvermögen Vorjahr (+ Entnahmen – Einlagen).

Problem:

E. (Gewinn) ist kein eindeutiger Begriff; er ist erst dann klar umrissen, wenn die Art der jeweiligen Erfolgsrechnung genannt wird.