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Erfolg
(1) In der Kostenrechnung gilt: Betriebserfolg = Leistung – Kosten.
(2) In der Gewinn- und Verlustrechnung gilt: Unternehmungserfolg = Ertrag – Aufwand.
(3) In der steuerlichen Erfolgsrechnung gilt: steuerlicher Erfolg = Betriebseinnahmen – Betriebsausgaben. Oder: steuerlicher Erfolg = Betriebsvermögen lfd. Jahr – Betriebsvermögen Vorjahr (+ Entnahmen – Einlagen).
E. (Gewinn) ist kein eindeutiger Begriff; er ist erst dann klar umrissen, wenn die Art der jeweiligen Erfolgsrechnung genannt wird.